Warum Treppenhausreinigung in Berlin keine Nebensache ist
In Berlin leben über 3,8 Millionen Menschen in rund 1,9 Millionen Wohneinheiten - die Mehrheit davon in Mehrfamilienhäusern mit gemeinschaftlich genutzten Treppenhäusern. Ein schmutziges Treppenhaus wirkt nicht nur ungepflegt, es wird auch zum Sicherheitsrisiko. Nasses Laub im Eingangsbereich, verschüttete Flüssigkeiten oder vereiste Stufen führen jährlich zu Tausenden Sturzunfällen, für die der Vermieter nach der Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden kann.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer ein Gebäude vermietet, muss verkehrssichere Zustände gewährleisten - und dazu gehört eine regelmaeßige Treppenhausreinigung. Hausverwaltungen, die diese Pflicht delegieren, brauchen einen verlässlichen Partner. Genau hier setzt die https://www.immo-clean.de/ an, ein etablierter Gebäudereiniger aus Berlin, der seit über 20 Jahren Mehrfamilienhäuser in allen zwölf Bezirken betreut.
Rechtliche Grundlagen: Was die ArbStättV von Vermietern fordert
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Verkehrswege in Gebäuden - und damit auch Treppenhäuser, die von Mietern, Postboten und Handwerkern frequentiert werden. Die wichtigsten Pflichten für Vermieter:
- Verkehrssicherheit: Stufen, Podeste und Eingangsbereiche müssen frei von Schmutz, Nässe und Stolperfallen sein.
- Dokumentation: Reinigungsintervalle sollten nachvollziehbar dokumentiert sein, um im Haftungsfall die eigene Sorgfalt belegen zu können.
- Winterdienst: Räum- und Streupflicht gehört zur Verkehrssicherungspflicht und wird häufig an die Reinigungsfirma übergeben.
- Intervalltreue: Ein turnusmäßiger Plan (z. B. wöchentlich, zweiwöchentlich) muss verbindlich eingehalten werden.
Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert nicht only Mieterbeschwerden, sondern im Ernstfall Schadensersatzforderungen bei Personenschäden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in mehreren Urteilsbetrachtungen klargemacht, dass eine unzureichende Reinigung als Mitverschulden gewertet werden kann.
Intervalle: Wie oft muss ein Berliner Treppenhaus gereinigt werden?
Es gibt keine gesetzlich fixierte Reinigungsfrequenz - aber es gibt branchenübliche Standards, die sich an Wohnungsgröße, Mieteranzahl und Nutzung orientieren. Orientierung an der DIN EN 13549 (Qualitätsstandard für die Gebäudereinigung) liefert folgende Faustregeln:
| Haustyp | Empfohlenes Intervall | Umfang |
|---|---|---|
| Kleines Mehrfamilienhaus (bis 8 Parteien) | 1× wöchentlich | Treppen, Podeste, Briefkästen, Hauseingang |
| Mittleres Mehrfamilienhaus (9-20 Parteien) | 2× wöchentlich | + Aufzug, Fenster im Treppenhaus monatlich |
| Wohnanlage / Plattenbau (20+ Parteien) | 3-5× wöchentlich | + Tagesreinigung Eingang, Müllraum, Gemeinschaftsflächen |
In Berliner Bezirken wie Marzahn-Hellersdorf mit seinen Großwohnanlagen sind deutlich engere Intervalle nötig als in einer Altbau-Wohnung in Prenzlauer Berg. Eine professionelle Treppenhausreinigung plant diese Intervalle objektspezifisch - nicht pauschal.
Kosten: Was eine professionelle Treppenhausreinigung in Berlin kostet
Die Investition in eine externe Reinigungskraft rechnet sich für Hausverwaltungen schneller, als viele vermuten. Die Kosten sind umlagefähig und werden über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt. Typische Preisspannen in Berlin:
- Kleines Haus (1 Treppenhaus, 6 Parteien): ab ca. 80-120 Euro pro Monat
- Mittleres Haus (2 Treppenhäuser, 16 Parteien): ab ca. 180-260 Euro pro Monat
- Großanlage (6+ Treppenhäuser, 240 Wohneinheiten): Festpreis nach Aufmaß, ab ca. 1.960 Euro monatlich
Wer auf den ersten Blick günstige Subunternehmer setzt, zahlt oft drauf: Fehlende Intervalltreue, wechselnde Kräfte und fehlende Dokumentation führen zu Mieterbeschwerden, die langfristig teurer sind als ein fair kalkulierter Festpreis.
Immo-Clean GmbH: Wenn die Berliner Hausverwaltung auf Festpreis und Dokumentation setzt
Eine Hausverwaltung, die zuverlässige Treppenhausreinigung will, muss nicht die billigste Firma wählen - sondern die dokumentiert zuverlässigste. Die Immo-Clean GmbH mit Sitz in Berlin-Kreuzberg hat sich genau darauf spezialisiert: feste Teams, persönliche Objektleitung, digital dokumentierte Reinigungsprotokolle und eine Intervalltreue, die über 24 Monate bei 100 Prozent lag - dokumentiert in einer Wohnanlage in Marzahn-Hellersdorf mit 6 Treppenhäusern und 240 Wohneinheiten.
„Ein Treppenhaus ist kein Selbstbedienungsladen. Jeder Einsatz wird mit Zeitstempel und Foto in unserer Checklisten-App dokumentiert. Wer die Verkehrssicherungspflicht ernst nimmt, braucht keine Versprechen - er braucht Nachweise."
- Dawid Marczyk, Geschäftsführer der Immo-Clean GmbH, Berlin
Immo-Clean GmbH
Skalitzer Str. 33, 10999 Berlin
Tel: 0175 2512964
Web: www.immo-clean.de
Das Unternehmen betreut über 120 Berliner Objekte mit 50 festangestellten Mitarbeitern und ist mit einer Betriebshaftpflicht von 3 Millionen Euro abgesichert. Im Gegensatz zu Anbietern, die mit Subunternehmen arbeiten, setzt Immo-Clean auf Festpersonal nach Tariflohn - das sorgt für geringe Fluktuation und gleiche Reinigungsqualität Woche für Woche.
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung in Berlin
Wer ist für die Treppenhausreinigung verantwortlich - Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Verkehrswege im Haus verantwortlich und kann die Reinigungskosten über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Viele Vermieter delegieren die Aufgabe an eine professionelle Reinigungsfirma, um rechtssichere Dokumentation und gleichbleibende Qualität zu gewährleisten.
Wie oft muss mein Treppenhaus gereinigt werden?
Die Frequenz richtet sich nach Anzahl der Parteien, Nutzung und Jahreszeit. Als Faustregel gilt: 1× wöchentlich bei kleinen Häusern, 2× wöchentlich ab 16 Parteien. Im Winter kommt der Räum- und Streudienst hinzu.
Kann ich die Reinigungskosten von der Steuer absetzen?
Für Vermieter sind Reinigungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Für Eigentümer in Wohnungs-eigentümergemeinschaften (WEG) gelten die beschlossenen Intervalle und Umlageschlüssel.
Treppenhausreinigung ist keine Kosmetik, sondern Pflicht
Ein sauberes Treppenhaus schützt Mieter, schont das Gebäude und schirmt den Vermieter vor Haftungsrisiken ab. Wer in Berlin vermietet, sollte die Reinigung nicht dem Zufall überlassen - sondern einem verlässlichen Partner mit dokumentierter Qualität, festen Teams und nachvollziehbaren Festpreisen. Die Immo-Clean GmbH aus Berlin-Kreuzberg zeigt seit 2001, wie das funktioniert: ohne Subunternehmer, mit Tariflöhnen und einer Intervalltreue, die sich in über 120 betreuten Objekten bewährt hat.