Inhaltsverzeichnis:
- Entscheidung des oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
- Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte mit den meisten Rückführungen
- Registrierungspflicht seit 2018
- Forderung nach schärferer Kontrolle
Entscheidung des oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
Anfang 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht, dass Ferienwohnungen auch dann rückwirkend für unzulässig erklärt werden dürfen, wenn sie vor dem Verbot betrieben wurden. Damit reagierte das Gericht auf einen jahrelangen Rechtsstreit im Bezirk Mitte. Ein Eigentümer hatte dort 37 Ferienapartments in einem Gebäude vermietet. Die Entscheidung betrifft nun hunderte weitere Fälle in mehreren Bezirken.
Laut einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Niklas Schenker (Linke) können rund 1.100 Ferienwohnungen, die bereits vor dem Zweckentfremdungsverbot genutzt wurden, dem Wohnungsmarkt zurückgeführt werden. Etwa 300 davon wurden bereits rücküberführt. Besonders betroffen sind die Bezirke Mitte und Tempelhof-Schöneberg.
Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte mit den meisten Rückführungen
Seit 2016 wurden in Friedrichshain-Kreuzberg mehr als 2.000 Wohnungen wieder für reguläres Wohnen verfügbar gemacht. Auch in Mitte und Tempelhof-Schöneberg lagen die Zahlen jeweils über 1.000. Das zeigt die folgende Übersicht:
Bezirk | Wohnungsmarkt zugeführt | Registriernummern | Verfahren | Aktive Ferienwohnungen |
---|---|---|---|---|
Mitte | 2.365 | 888 | 2.263 | 1.442 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 469 | 1.153 | 3.223 | 2.053 |
Tempelhof-Schöneberg | 370 | 389 | 1.835 | 1.294 |
Pankow | 893 | 1.107 | 1.230 | 1.047 |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 494 | 344 | 1.908 | 887 |
Neukölln | 203 | 595 | 1.602 | 457 |
Registrierungspflicht seit 2018
Seit einer Gesetzesänderung 2018 ist für jede Art der Vermietung an Touristen eine Registrierung verpflichtend. Rund 5.000 Registriernummern wurden seither vergeben. Wer bis zu 49 Prozent seiner Wohnung vermietet und weiterhin dort wohnt, braucht keine Genehmigung – wohl aber eine Registrierungsnummer. Eine vollständige Vermietung ist genehmigungspflichtig und darf höchstens 90 Tage pro Jahr erfolgen.
Die Bezirksämter haben seit 2016 Bußgelder in Höhe von rund 11 Millionen Euro verhängt. Davon konnten etwa 4,2 Millionen Euro eingetrieben werden. Die Strafen betrafen nicht nur Ferienwohnungen, sondern auch Leerstand oder Abriss von Wohnraum.
Forderung nach schärferer Kontrolle
Niklas Schenker von der Linken fordert mehr Personal in den Bezirksämtern. Er wirft CDU und SPD vor, bei der Verfolgung illegaler Vermietungen zurückhaltend zu sein. Grund sei die Befürchtung, dass weniger Touristen nach Berlin kommen könnten. Die Koalition müsse effektiver handeln, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken.
In mehreren Bezirken laufen derzeit weitere Verfahren gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen. Die Zahlen verdeutlichen, dass die Kontrollen zwar greifen, aber der Handlungsbedarf weiter hoch bleibt.
Quelle: RBB24