Inhaltsverzeichnis:
- Eva Raidt kritisiert schweres Fehlverhalten
- Patientin stirbt nach Eingriff in Berlin
- Lange Verfahrensdauer und milde Strafe
- Tochter der Patientin spielt zentrale Rolle
- Folgen für den Mediziner
Eva Raidt kritisiert schweres Fehlverhalten
Richterin Eva Raidt machte dem Arzt mit deutscher und bulgarischer Staatsangehörigkeit mehrere schwere Vorwürfe. Nach Überzeugung des Gerichts verletzte er leichtfertig anerkannte Standards. Dazu gehörte, dass die Patientin nicht über Risiken einer Vollnarkose und mögliche Alternativen informiert wurde. Auch Angaben zu Körpergröße und Gewicht seien nicht erhoben worden.
- keine Aufklärung über Gefahren
- fehlende Angaben zu Patientendaten
- fehlende Überwachung während der Sedierung
Raidt sprach von „ganz groben Behandlungsfehlern“ und einer „an Vorsatz grenzenden Fahrlässigkeit“. Die Richterin wertete das Verhalten des Mediziners als Ausdruck „maßloser Selbstüberschätzung“.
Patientin stirbt nach Eingriff in Berlin
Die 59 Jahre alte Frau litt an Rückenproblemen und wurde im Januar 2020 behandelt. Der hinzugezogene Anästhesist versetzte sie in Vollnarkose. Während der Operation erlitt die Patientin Atem- und Herzstillstand, was der Arzt erst nach mehreren Minuten bemerkte. Die fehlende Sauerstoffversorgung führte zu einem schweren Hirnschaden. Die Frau fiel in ein Wachkoma.
Im April 2020 starb die Patientin an den Folgen einer Lungenentzündung. Eine in der Praxis eingeleitete Reanimation war zuvor gescheitert. Nach Angaben der Ermittler handelte es sich um direkte Folgen der Fehler des Arztes.
Lange Verfahrensdauer und milde Strafe
Der Fall kam erst mehr als fünf Jahre nach den Ereignissen vor Gericht. Grund dafür sei eine Überlastung der Justiz, erklärte Richterin Raidt. Die Strafe liege am unteren Rand des gesetzlich möglichen Rahmens. Nach dem Strafgesetzbuch wären bis zu 15 Jahre Haft möglich gewesen.
- Forderung der Staatsanwaltschaft: 3 Jahre und 9 Monate
- Entscheidung des Gerichts: 3 Jahre und 3 Monate
- Antrag der Verteidigung: Freispruch
Die Richterin betonte, dass die lange Dauer des Verfahrens in die Strafhöhe eingeflossen sei.
Tochter der Patientin spielt zentrale Rolle
Seit Mai versuchte das Gericht, die Abläufe in der Praxis zu rekonstruieren. Die Aussagen der Tochter der Patientin waren dabei entscheidend. Sie wartete während des Eingriffs in den Räumen und hörte plötzlich Geräusche. Durch ein Schlüsselloch beobachtete sie, wie der Arzt hektisch reagierte und um die Rückkehr der Mutter kämpfte.
Der Anästhesist rief schließlich einen Notruf. Nach Überzeugung des Gerichts verschwieg er jedoch wichtige Details und machte sowohl der Notärztin als auch späteren Klinikärzten unvollständige und unwahre Angaben. Eine Ärztin aus dem Krankenhaus erstattete schließlich Anzeige, da ein Reanimationsgeschehen zunächst nicht dokumentiert war.
Folgen für den Mediziner
Der bislang unbescholtene Arzt erklärte vor Gericht, dass er unter Schuldgefühlen leide. Er gab an, weiterhin bei Schönheitsoperationen gearbeitet zu haben. Nach Ansicht der Richterin ist er dafür nicht mehr geeignet. Mit dem Urteil verliert der Mediziner seine berufliche Zulassung als Anästhesist.
Quelle: Tagesschau, www.extratimeout.com/de