Freitag, 22 August 2025 15:13

Berliner Landgericht verurteilt 78-jährigen Anästhesisten

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Ein 78 Jahre alter Mediziner ist vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den Arzt der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Zusätzlich darf der Mann nicht mehr als Anästhesist arbeiten.

Inhaltsverzeichnis:

Eva Raidt kritisiert schweres Fehlverhalten

Richterin Eva Raidt machte dem Arzt mit deutscher und bulgarischer Staatsangehörigkeit mehrere schwere Vorwürfe. Nach Überzeugung des Gerichts verletzte er leichtfertig anerkannte Standards. Dazu gehörte, dass die Patientin nicht über Risiken einer Vollnarkose und mögliche Alternativen informiert wurde. Auch Angaben zu Körpergröße und Gewicht seien nicht erhoben worden.

  • keine Aufklärung über Gefahren
  • fehlende Angaben zu Patientendaten
  • fehlende Überwachung während der Sedierung

Raidt sprach von „ganz groben Behandlungsfehlern“ und einer „an Vorsatz grenzenden Fahrlässigkeit“. Die Richterin wertete das Verhalten des Mediziners als Ausdruck „maßloser Selbstüberschätzung“.

Patientin stirbt nach Eingriff in Berlin

Die 59 Jahre alte Frau litt an Rückenproblemen und wurde im Januar 2020 behandelt. Der hinzugezogene Anästhesist versetzte sie in Vollnarkose. Während der Operation erlitt die Patientin Atem- und Herzstillstand, was der Arzt erst nach mehreren Minuten bemerkte. Die fehlende Sauerstoffversorgung führte zu einem schweren Hirnschaden. Die Frau fiel in ein Wachkoma.

Im April 2020 starb die Patientin an den Folgen einer Lungenentzündung. Eine in der Praxis eingeleitete Reanimation war zuvor gescheitert. Nach Angaben der Ermittler handelte es sich um direkte Folgen der Fehler des Arztes.

Lange Verfahrensdauer und milde Strafe

Der Fall kam erst mehr als fünf Jahre nach den Ereignissen vor Gericht. Grund dafür sei eine Überlastung der Justiz, erklärte Richterin Raidt. Die Strafe liege am unteren Rand des gesetzlich möglichen Rahmens. Nach dem Strafgesetzbuch wären bis zu 15 Jahre Haft möglich gewesen.

  • Forderung der Staatsanwaltschaft: 3 Jahre und 9 Monate
  • Entscheidung des Gerichts: 3 Jahre und 3 Monate
  • Antrag der Verteidigung: Freispruch

Die Richterin betonte, dass die lange Dauer des Verfahrens in die Strafhöhe eingeflossen sei.

Tochter der Patientin spielt zentrale Rolle

Seit Mai versuchte das Gericht, die Abläufe in der Praxis zu rekonstruieren. Die Aussagen der Tochter der Patientin waren dabei entscheidend. Sie wartete während des Eingriffs in den Räumen und hörte plötzlich Geräusche. Durch ein Schlüsselloch beobachtete sie, wie der Arzt hektisch reagierte und um die Rückkehr der Mutter kämpfte.

Der Anästhesist rief schließlich einen Notruf. Nach Überzeugung des Gerichts verschwieg er jedoch wichtige Details und machte sowohl der Notärztin als auch späteren Klinikärzten unvollständige und unwahre Angaben. Eine Ärztin aus dem Krankenhaus erstattete schließlich Anzeige, da ein Reanimationsgeschehen zunächst nicht dokumentiert war.

Folgen für den Mediziner

Der bislang unbescholtene Arzt erklärte vor Gericht, dass er unter Schuldgefühlen leide. Er gab an, weiterhin bei Schönheitsoperationen gearbeitet zu haben. Nach Ansicht der Richterin ist er dafür nicht mehr geeignet. Mit dem Urteil verliert der Mediziner seine berufliche Zulassung als Anästhesist.

Quelle: Tagesschau, www.extratimeout.com/de

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