Inhaltsverzeichnis:
- Georg Siemer-Thole und die Baustelle in Schöneberg
- Mieterhöhungen im Wedding durch Immobilienkonzern
- Manuela Elsner und die Eigenbedarfsklage in Weißensee
- Rechtliche Hürden und seltene Strafen
- Umwandlung von Wohnungen und politische Initiativen
Georg Siemer-Thole und die Baustelle in Schöneberg
Georg Siemer-Thole lebt seit zwei Jahren mit seiner Familie in einem Ersatzquartier. Das Dach seines Hauses in Schöneberg wurde im Zuge von Bauarbeiten abgedeckt und notdürftig mit Planen versehen. Bei Regen drang Wasser in die Wohnung, es bildeten sich Risse und Feuchtigkeitsschäden. Die Räume sind bis heute gesperrt.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg verhängte Bußgelder und Auflagen. Dennoch bleibt das Dach undicht, die Sanierung zieht sich hin. Die Bewohner vermuten, dass sie mit diesen Bedingungen zum Auszug gedrängt werden sollen. Auf der Internetseite des Projektentwicklers wird bereits von geplanten Eigentumswohnungen gesprochen.
- Wohnung seit 2 Jahren unbewohnbar
- Baugerüst steht dauerhaft
- Verdacht auf Herausmodernisieren
Mieterhöhungen im Wedding durch Immobilienkonzern
In einem Wohnhaus im Wedding zahlen alte Bewohner noch rund 8 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Neue Verträge verlangen jedoch 17 bis 18 Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet eine Steigerung um bis zu 120 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Vier Mieterinnen und Mieter konnten mithilfe von Anwälten Mietsenkungen durchsetzen. Der Konzern lenkte nach Beschwerden jeweils ein, Strafen drohen jedoch keine. Ob hier Mietwucher vorliegt, ist juristisch nicht geklärt. Laut Strafrechtler Kilian Wegner müssen Betroffene nachweisen, dass es keine günstigeren Wohnungen gab – eine schwierige Aufgabe.
Wichtige Fakten im Überblick
- Durchschnittliche alte Miete: 8 Euro kalt
- Neuvermietung: bis 18 Euro kalt
- Überschreitung der Vergleichsmiete: 120 %
Manuela Elsner und die Eigenbedarfsklage in Weißensee
Manuela Elsner wohnt seit 24 Jahren mit ihrer Familie in Weißensee. Der Eigentümer klagte erfolgreich auf Eigenbedarf, obwohl er weitere Wohnungen im Haus besitzt. Eine bereits leerstehende Wohnung wurde nicht berücksichtigt.
Die Familie sucht seitdem verzweifelt nach einer neuen Unterkunft. Der Berliner Mieterverein berichtet, dass sich seit 2014 die Beratungen zu Eigenbedarfskündigungen verzehnfacht haben. Nach Ablauf der zehnjährigen Schutzfrist bei Umwandlungen sind viele Haushalte betroffen.
- 24 Jahre Mietdauer bei Elsner
- Kündigungsfrist: 9 Monate
- Verzehnfachung der Beratungen seit 2014
Rechtliche Hürden und seltene Strafen
Strafrechtler Kilian Wegner von der Europauniversität Viadrina erklärt, dass Gesetze wie die Paragrafen 5 und 6 im Wirtschaftsstrafgesetz kaum angewendet werden. Nachweisprobleme erschweren Sanktionen bei Mietwucher oder Herausmodernisieren. Auch vorgetäuschter Eigenbedarf wird nur selten strafrechtlich verfolgt.
Mietrechtsanwalt Benjamin Raabe weist darauf hin, dass Betroffene zwar Schadensersatz fordern können, aber nicht in ihre Wohnung zurückkehren. Verfahren dauern oft Jahre. Viele Betroffene – vor allem Ältere oder Menschen mit Migrationshintergrund – kennen ihre Rechte nicht oder fürchten die Auseinandersetzung.
Umwandlung von Wohnungen und politische Initiativen
Berlin versuchte bereits 2015 mit einer Verordnung, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu bremsen. 2021 wurde diese verschärft. Die Regelungen stoppten die Umwandlungswelle, helfen jedoch nicht jenen, deren Wohnungen schon umgewandelt wurden. Hamburg brachte im Februar eine Initiative in den Bundesrat ein, um den Kündigungsschutz bei Eigenbedarf bundesweit zu verbessern.
Trotz dieser Schritte bleibt die Lage angespannt. Die Praxis zeigt: Viele Mieter sind trotz bestehender Gesetze nicht ausreichend geschützt. Wer Lücken ausnutzt, muss kaum Konsequenzen fürchten.
Quelle: RBB24