Inhaltsverzeichnis
- Polizeigesetze Berlin und Brandenburg
- Wegweisung in Berlin und Brandenburg
- Familiengerichte und Gewaltschutzbeschlüsse
- Antigewaltberatung in Brandenburg
- Elektronische Fußfessel in Brandenburg und Berlin
- Benjamin Grimm und Stefanie Hubig
Polizeigesetze Berlin und Brandenburg
Wenn Polizeibeamte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt von Straftaten erfahren, sind sie verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Diese Pflicht ergibt sich aus den jeweiligen Landesgesetzen. Die rechtlichen Grundlagen sind öffentlich zugänglich, etwa unter gesetze.berlin.de sowie auf bravors.brandenburg.de. Parallel dazu wurden in der Hauptstadt weitere sicherheitsrelevante Maßnahmen beschlossen, mehr hier.
Unterschiedliche Regelungen
Obwohl beide Länder ähnliche Instrumente kennen, unterscheiden sich Details.
- Dauer und Kontrolle von Wegweisungen
- Möglichkeiten zur Verlängerung
- zusätzliche Auflagen für Beschuldigte
Diese Unterschiede wirken sich direkt auf den Ablauf eines Einsatzes aus. Auch andere sicherheitspolitische Debatten wie das Messerverbot zeigen, wie stark Polizeibefugnisse im Fokus stehen.
Wegweisung in Berlin und Brandenburg
Das Polizeipräsidium Land Brandenburg fasst den Grundsatz in einem Merkblatt mit dem Satz Wer schlägt, der geht! zusammen. In Berlin und Brandenburg kann die Polizei mutmaßliche Angreifer für zunächst 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Eine richterliche Anordnung ist dafür nicht erforderlich. Die Maßnahme gilt sofort. Die betroffene Person muss die Wohnung umgehend verlassen und sich selbst eine Unterkunft suchen.
Voraussetzung ist eine unmittelbare Gefahr. Diese kann vorliegen, wenn sichtbare Verletzungen festgestellt werden, Zeugenaussagen vorliegen oder eine Anzeige erstattet wird. In anderen Ermittlungsfällen, etwa bei einer tödliche Attacke in Berlin-Britz, greifen wiederum andere strafprozessuale Maßnahmen.
Seit der Novellierung des Berliner Polizeigesetzes im Dezember 2025 darf die Wegweisung einmal um weitere 14 Tage verlängert werden. In Brandenburg ist diese Verlängerung bereits seit mehreren Jahren möglich. In Brandenburg kontrolliert die Polizei innerhalb der zwei Wochen zweimal, ob sich die Person tatsächlich fernhält. In Berlin ist eine solche Kontrolle nicht vorgeschrieben.
Familiengerichte und Gewaltschutzbeschlüsse
Unabhängig von einer Wegweisung können Betroffene beim Familiengericht einen Antrag auf Gewaltschutz stellen. Das ist auch ohne vorherigen Polizeieinsatz möglich.
Das Gericht kann verschiedene Maßnahmen anordnen:
- Näherungsverbot
- Kontaktsperre, auch über soziale Medien
- Verbot, die gemeinsame Wohnung zu betreten
- Aufenthaltsverbot am Arbeitsplatz, in der Kita oder Schule der Kinder
Solche Beschlüsse gelten bis zu sechs Monate und können um weitere sechs Monate verlängert werden. Das Gericht informiert die zuständige Polizei unmittelbar nach Erlass. Ein Verstoß ist strafbar. In diesem Fall darf die Polizei den mutmaßlichen Täter in Gewahrsam nehmen.
Antigewaltberatung in Brandenburg
Das Brandenburger Polizeigesetz erlaubt zusätzliche Auflagen. Beamte können Verhaltensregeln festlegen, die länger als 14 Tage gelten. Dazu zählt etwa ein dreimonatiges Alkoholverbot in der eigenen Wohnung oder in deren Nähe.
Zudem kann die Polizei bei Gericht eine Gewaltpräventionsberatung beantragen. Dieser Kurs dauert bis zu zwölf Stunden und erstreckt sich über drei Monate. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit weiterer Gewalttaten zu senken.
Elektronische Fußfessel in Brandenburg und Berlin
Elektronische Fußfesseln arbeiten mit GPS-Ortung. Damit lässt sich der Aufenthaltsort einer Person in Echtzeit verfolgen. Die Maßnahme greift stark in die Privatsphäre ein. Entsprechend hoch sind die rechtlichen Hürden.
In Brandenburg darf die Polizei seit Sommer 2024 eine elektronische Fußfessel anordnen, bisher geschah das einmal. In Berlin ist dies seit Dezember erlaubt. Dort darf sie jedoch nur eingesetzt werden, wenn bereits zuvor gerichtliche Gewaltschutzmaßnahmen bestanden.
Benjamin Grimm und Stefanie Hubig
Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm von der SPD unterstützt eine geplante Gesetzesänderung auf Bundesebene. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, ebenfalls SPD, plant eine Regelung, nach der potenzielle Gewalttäter in bestimmten Fällen eine elektronische Fußfessel tragen müssen.
Grimm erklärte gegenüber rbb24 Brandenburg aktuell, bei hohem Risiko für Frauen solle diese Möglichkeit bestehen. Geplant sei auch ein Warnsystem für Betroffene, wenn sich ein potenzieller Täter nähert. Das Modell orientiert sich an Spanien, wo solche Systeme bereits länger eingesetzt werden.
Hilfsangebote in Berlin und Brandenburg
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016, kostenlos, anonym, mehrsprachig, rund um die Uhr erreichbar
- BIG Berlin 030 611 03 00, Beratung und Soforthilfe, 24 Stunden
- Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg 0331 200 9719
- Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser mit landesweiten Kontakten
Die Maßnahmen zeigen, wie Polizei und Justiz in beiden Ländern gegen häusliche Gewalt vorgehen. Zahlen, Fristen und Zuständigkeiten sind klar geregelt.
FAQ
Wie lange dauert eine Wegweisung in Berlin und Brandenburg?
In beiden Bundesländern kann die Polizei eine Wegweisung für 14 Tage aussprechen. In Berlin ist seit Dezember 2025 eine einmalige Verlängerung um weitere 14 Tage möglich. In Brandenburg besteht diese Verlängerungsoption bereits seit mehreren Jahren.
Braucht die Polizei für eine Wegweisung einen richterlichen Beschluss?
Nein. Eine Wegweisung kann unmittelbar durch die Polizei ausgesprochen werden, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Eine richterliche Anordnung ist dafür nicht erforderlich.
Was passiert bei einem Verstoß gegen ein gerichtliches Näherungsverbot?
Ein Verstoß gegen einen gerichtlichen Gewaltschutzbeschluss ist strafbar. In solchen Fällen kann die Polizei den mutmaßlichen Täter in Gewahrsam nehmen.
Welche zusätzlichen Maßnahmen sind in Brandenburg möglich?
In Brandenburg kann die Polizei neben der Wegweisung weitere Verhaltensauflagen erteilen, etwa ein dreimonatiges Alkoholverbot in der Wohnung. Zudem kann sie eine Gewaltpräventionsberatung beantragen, die bis zu zwölf Stunden umfasst und sich über drei Monate erstreckt.
Wann darf eine elektronische Fußfessel angeordnet werden?
In Brandenburg ist dies seit Sommer 2024 möglich, bisher wurde die Maßnahme einmal angewendet. In Berlin darf die elektronische Fußfessel seit Dezember eingesetzt werden, allerdings nur, wenn zuvor gerichtliche Gewaltschutzmaßnahmen gegen die betreffende Person bestanden haben.
Quelle: RBB24, PATIZONET