Und wie sollte man diese Punkte formulieren, damit man als Vermieter auf der sicheren Seite ist.
Was ist beim Mietvertrag generell wichtig?
Grundsätzlich gibt es ein paar Formalitäten, die man beim Mietvertrag beachten sollte. Es ist zum Beispiel zu empfehlen, dass der Mietvertrag vor der Übergabe der Schlüssel schriftlich unterzeichnet wird. Darüber hinaus sollte man im selben Zuge prüfen, wie es um die Bonität der Interessenten für das Objekt bestellt ist.
Vermieter und Mieter im Mietvertrag festhalten
Im Mietvertrag müssen ausnahmslos alle Personen, die zukünftig in der Wohnung wohnen werden, aufgeführt werden. Bei den Mietern müssen zusätzliche Daten festgehalten werden. Dazu gehören unter anderem das Geburtsdatum, der Geburtsort und unter Umständen die Nummer des Personalausweises. Alle Mieter müssen den Vertrag persönlich unterschreiben.
Darüber hinaus müssen die Daten des Vermieters vertraglich dokumentiert werden. Hier kommt es vor allem auf den vollen Namen und die vollständige Anschrift des Vermieters an. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn das Objekt von mehreren Vermietern vermietet wird. Außerdem müssen auch alle Vermieter den Mietvertrag persönlich unterzeichnen.
Auf die aktuelle Rechtsprechung achten
Die meisten Vermieter haben nicht das notwendige juristische Fachwissen, um einen Mietvertrag komplett in Eigenregie selbst aufzusetzen. Glücklicherweise muss man das auch gar nicht tun. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, auf eine Mietvertrag-Vorlage zu setzen. Wichtig ist dabei allerdings, dass es sich um eine Vorlage handelt, die die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Wenn man sich für eine alte Vorlage entscheidet, kann das schnell teuer werden, da einige Urteile und Auflagen mittlerweile gar nicht mehr gültig sind. Vor allem in einem Rechtsstreit kann das zum Problem werden.
Eckdaten der Wohnung
Auch die genaue Anschrift muss im Mietvertrag festgehalten werden. Sollte es sich um ein Mehrparteienhaus handeln, muss zusätzlich die genaue Lage des entsprechenden Objekts beschrieben werden. Außerdem muss man den Mietpreis nennen. Hier reicht es nicht, lediglich die Kaltmiete aufzuführen - auch alle Nebenkosten müssen ganz genau aufgeschlüsselt dargestellt werden. Wenn der Mieter noch andere Räumlichkeiten nutzen darf, zum Beispiel einen Kellerraum oder eine Garage, muss dieser Punkt ebenfalls im Vertrag zu finden sein. Darüber hinaus müssen eventuelle Pflichten des Mieters in den Vertrag. Diese müssen selbstverständlich mit der aktuellen Rechtslage vereinbar sein.
Das Mietverhältnis
Da es verschiedene Arten von Mietverhältnissen gibt, muss man im Mietvertrag ganz genau darüber Auskunft geben, um welche Art von Mietverhältnis es sich handelt. Am gängigsten ist dabei das unbefristete Mietverhältnis. In diesem Fall besteht das Verhältnis über einen unbestimmten Zeitraum hinweg - ein Enddatum gibt es also nicht. Außerdem können beide Parteien das Kündigungsrecht für vier Jahre ausschließen. Während für den Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten besteht, sind es beim Vermieter zwischen drei und fünf Monate.
Zusätzlich gibt es den befristeten Mietvertrag. Wie der Name schon sagt, wird hier ein Datum festgelegt, an dem der Mietvertrag endet. Einen solchen Mietvertrag nennt man auch Zeitmietvertrag. Für dieses Verhältnis sollte man sich als Vermieter entscheiden, wenn man bereits weiß, dass man die Wohnung früher oder später selbst nutzen möchte. Auch wenn man zu einem bestimmten Zeitpunkt Renovierungen durchführen möchte, ist der befristete Mietvertrag empfehlenswert. Auch diesen Vertrag darf man selbstverständlich außerordentlich kündigen.