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Montag, 17 Februar 2020 16:30

Diesel-Abgasskandal: OLG Hamm lässt Gesamtlaufleistung eines Skoda ermitteln

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Das Oberlandesgericht Hamm lässt die voraussichtliche Gesamtlaufleistung eines im Diesel-Abgasskandal von VW verwickelten Fahrzeugs durch ein Sachverständigengutachten ermitteln. Die mögliche Lebensdauer eines Autos gemessen in gefahrenen Kilometern ist der entscheidende Parameter bei den Berechnungen von Nutzungsentschädigung und Schadensersatzzahlung.

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 14. Januar 2020 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Verfahren gegen ein Autohaus und die Volkswagen AG wird von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführt.

VW will im Diesel-Skandal Zahlungen an Verbraucher minimieren

"Die Gesamtlaufleistung ist eine spannende Kennziffer", erklärte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. "VW versucht mit allen Mitteln, die an die Verbraucher zu zahlenden Entschädigungen zu minimieren." Die Anwälte des Konzerns ziehen die Verfahren in die Länge, damit die Verbraucher gezwungen sind, weiter das umstrittene Fahrzeug zu benutzen. Auf diese Weise steigt das sogenannte Nutzungsentgelt, das VW von der Entschädigung abziehen kann. Eine andere Möglichkeit ist die Gesamtlaufleistung. Je niedriger die ist, desto höher fällt das Nutzungsentgelt aus. "Deshalb macht es Sinn, das Thema von einem Gutachten abklopfen zu lassen, um endlich verlässliche Zahlen in den Händen zu halten", freute sich Stoll über den Beschluss des OLG Hamm. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW. Ob diese bisherigen Tricksereien bei Laufleistung und Nutzungsentgelt VW noch lange nutzen kann, ist jedoch fraglich. Es gibt an deutschen Gerichten die Tendenz, die Nutzungsentschädigung komplett zu streichen oder erheblich zu reduzieren - mehr dazu hier. Das ist besonders spannend, weil am 19. März der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in der Sache VW verhandeln wird. Manche werten die neueren Urteile als Fingerzeig, dass auch die höchsten Gerichte VW die Betrügereien beim EA 189 nicht durchgehen lassen. Weitere strittige Punkte im Diesel-Abgasskandal von VW sind neben der Nutzungsentschädigung die Themen Zinsen, Verjährung, EU-Grenzwerte, Software-Update und der Motor EA 288 - mehr dazu hier.

Landgericht Münster geht von 300.000 Kilometer aus

Im vorliegenden Fall verurteilte das Landgericht Münster am 7. November 2018 einen Autohändler zur Rücknahme eines Skoda Yeti 2,0 Liter TDI und zur Zahlung von 17.445,03 Euro (Az. 012 O 302/17) an den klagenden Käufer. Ursprünglich hatte der Käufer 24.022,01 Euro bezahlt. Im Fahrzeug war der Motor EA 189 verbaut. Nur auf dem Prüfstand hielt das Abgaskontrollsystem des Motors die erforderlichen Stickoxid-Grenzwerte ein. Für das Gericht war das ein ausreichender Mangel, um die Rückabwicklung des Kaufvertrags ins Urteil aufzunehmen. Auch durch das Aufspielen eines Software-Updates änderte sich für das Gericht nichts an der Mangelhaftigkeit des Autos. Der Kläger musste sich eine Nutzungsentschädigung von 6.576,98 Euro anrechnen lassen. Das Gericht war von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 Kilometern ausgegangen. Zwei-Liter-Dieselmotoren, so das Gericht in seiner Begründung seien erwartungsgemäß langlebig. Es hat auch schon Gerichte gegeben, die sind von 350.000 Kilometer ausgegangen. Volkswagen denkt eher an 200.000 Kilometer. In der zweiten Instanz, dem Oberlandesgericht Hamm, ging es dann vor allem um die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs. Das Gutachten soll jetzt ermitteln, wie viele Kilometer das im November 2013 erworbene Auto fahren hätte können. Mögliche Einschränkungen der zu erwartenden Laufleistung aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung und des Aufspielens des Software-Updates im Januar 2019 sollen bei der Expertise unberücksichtigt bleiben.

Welche juristischen Möglichkeiten gibt es im Diesel-Abgasskandal?

Die Rechtsprechung in den vergangenen Monaten hat sich zugunsten der Verbraucher gedreht. Für die Volkswagen AG wird es daher im Diesel-Abgasskandal immer enger. Die Zahl der Gerichte, die den Konzern im Fall des Motors EA 189 mit seinen Tochterunternehmen Skoda, Audi, Porsche und Seat wegen sittenwidriger Täuschung verurteilen, nimmt dramatisch zu. 17 von 24 Oberlandesgerichten haben den Autobauer wegen der Manipulation seiner Motoren auf Schadensersatz verurteilt. Zudem verurteilen laut dem Projekt "Dieselskandal" der Universität Regensburg 98 von 115 Landgerichten VW. Deshalb sieht Verbraucheranwalt Dr. Ralf Stoll weiterhin gute Chancen für die Verbraucher gegen VW gerichtlich vorzugehen. "Denn klar ist, dass die Diesel-Fahrzeuge durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert sind", betonte der Verbraucher-Anwalt weiter. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. 


Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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