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Das Oberlandesgericht Hamm lässt die voraussichtliche Gesamtlaufleistung eines im Diesel-Abgasskandal von VW verwickelten Fahrzeugs durch ein Sachverständigengutachten ermitteln. Die mögliche Lebensdauer eines Autos gemessen in gefahrenen Kilometern ist der entscheidende Parameter bei den Berechnungen von Nutzungsentschädigung und Schadensersatzzahlung.

Publiziert in Auto & Motorrad