Dienstag, 02 März 2021 07:44

Was beinhaltet ein Kfz-Privatgutachten?

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Kfz-Gutachter Wolf in Oberhausen Kfz-Gutachter Wolf in Oberhausen

Ereignet sich ein Unfall, der mit einem Sachschaden einhergeht, müssen viele Dinge geregelt werden. Dabei kann der Überblick schnell verloren gehen, denn die Abwicklung des Schadens kann sich durchaus komplex gestalten.

 

Es müssen nicht nur viele Schriftstücke und Formulare bearbeitet, sondern auch viele Personengruppen einbezogen werden, wie Werkstattmitarbeiter, Ansprechpartner der Versicherung oder Sachverständige, wie der Kfz-Gutachter Wolf in Oberhausen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Schadensregulierung sicherzustellen, kann besonders bei umfangreicheren Sachschäden auf ein Kfz-Gutachten kaum verzichtet werden. Doch welche Dinge müssen in einem solchen Gutachten eigentlich enthalten sein und wer übernimmt die Kosten? Der folgende Artikel liefert die Antworten.

Der Inhalt eines Kfz-Gutachtens

Ein Gutachten wird nach einem Unfall nötig, wenn der Unfallgeschädigte den Nachweis erbringen muss, dass der Schaden an seinem Fahrzeug tatsächlich bei dem jeweiligen Unfall entstanden ist. In Fällen, in denen Unstimmigkeiten und Zweifel hinsichtlich des Schadensbildes auftreten, kann auf ein Kfz-Gutachten keinesfalls verzichtet werden. Um ein solches zu erstellen, wird ein Sachverständiger beauftragt. Dieser betrachtet und hält die folgenden Aspekte fest:

  • Technische Daten des Fahrzeuges
  • Eventuelle Sonderausstattungen
  • Schäden, die durch den Unfall verursacht wurden
  • Dokumentation der Schäden
  • Einschätzung der Reparaturdauer
  • Beschreibung älterer Schäden
  • Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall
  • Unfallbedingte Wertminderung
  • Restwert des Fahrzeuges
  • Einschätzungen zur Wirtschaftlichkeit
  • Eventuelle Ausfallzeit
  • Definition des Reparaturweges

Der Sachverständige erfasst in seinem Unfallgutachten auch den Kostenvoranschlag für die Reparatur. Dies ist nötig, um die Wirtschaftlichkeit der Reparatur einschätzen zu können.

Die Beauftragung des Kfz-Gutachters

Der Unfallgutachter kann durch den Geschädigten des Unfalls, der diesen nicht verschuldet hat, frei ausgewählt werden. Der Unfallverursacher beziehungsweise seine Versicherung müssen die Gutachterkosten dann übernehmen.

Es kommt in hohem Maße darauf an, einen unabhängigen Sachverständigen zu bestellen. Durch diesen wird sichergestellt, dass auch der Nutzungsausfall und die Wertminderung, neben dem bloßen Blechschaden, berücksichtigt werden. Sachverständige, die von den Behörden oder der gegnerischen Versicherung bestellt werden, versuchen dagegen häufig die Kosten möglichst gering einzuschätzen.

Handelt es sich um einen Kaskoschaden, müssen rein vertragliche Ansprüche geklärt werden. Die Leistungshöhe wird dann auf Grundlage der vertraglichen Bedingungen und der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers bestimmt. Grundsätzlich wird ein Schaden dann lediglich bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges übernommen. In einem solchen Fall wird der Gutachter nach dem Unfall von der Versicherung selbst bestimmt.

Ist der Unfallschaden lediglich als Bagatellschaden einzuordnen, muss im Übrigen kein Kfz-Gutachten erstellt werden. Haftpflichtversicherer setzen in diesem Zusammenhang die Grenze von 750 Euro Schadenshöhe an. Bei der Kaskoversicherung liegt die Grenze bei 2.000 Euro.

Die Kosten für ein Kfz-Privatgutachten

Wird der Gutachter nach einem Unfall in Eigenregie beauftragt, werden die Kosten von der Kaskoversicherung übernommen. Steht allerdings ein Haftpflichtschaden im Raum, müssen die Kosten durch die Versicherung des Unfallgegners übernommen werden. Die Gutachterkosten fallen dann unter die Kategorie der Sachfolgeschäden.

Einen Festpreis gibt es für die Erstellung eines Kfz-Privatgutachtens in der Regel nicht. Vielmehr wird die Höhe der Kosten durch die Komplexität und den Umfang des Schadens bestimmt. Als Honorar wird ein bestimmter Prozentsatz der Schadensmenge angesetzt. Diese nimmt mit steigender Schadenshöhe ab.