Montag, 17 April 2023 17:22

Was sind die Aufgaben eines Anwalts für Gesellschaftsrecht?

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spezialisierter Anwalt für Gesellschaftsrecht spezialisierter Anwalt für Gesellschaftsrecht pixabay

Vor allem in den aktuellen Zeiten, in denen die marktwirtschaftliche Unternehmenskultur immer stärker durch Start Ups geprägt wird, nimmt die Relevanz des Handels- und Gesellschaftsrecht kontinuierlich zu. Auf dem Markt werden stetig neue und zum Teil äußerst kreative Unternehmensideen realisiert, bei denen auf eine kompetente rechtliche Beratung kaum verzichtet werden kann.

Doch auch Firmen, die ihren Geschäftstätigkeiten bereits lange nachgehen, müssen eine Anpassung an die Gegebenheiten des Wettbewerbs sicherstellen. Eine wertvolle Hilfe stellt dabei ein versierter Anwalt für Gesellschaftsrecht dar. Dieser bietet Kaufleuten und Unternehmen eine umfassende Unterstützung bei zahlreichen Angelegenheiten im Kontext des Handels, inklusive straf- und vertragsrechtlicher Aspekte sowie den verschiedenen Unternehmensformen.

Der Fachanwalt für das Handels- und Gesellschaftsrecht – Das zeichnet ihn aus

Die Einführung des Fachanwaltstitels „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ erfolgte durch die Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2005. Die ersten zugelassenen Rechtsanwälte dieses Fachgebiets nahmen ihre berufliche Tätigkeit im Jahr 2007 auf. Zu Beginn waren dies lediglich 104 Anwälte. Im Jahr 2015 steigt ihre Anzahl jedoch bereits auf mehr als 1.480 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht an.

Um sich für das Fachgebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts zu qualifizieren, ist es nötig, einen Fachanwaltslehrgang zu absolvieren. Außerdem muss durch den Rechtsanwalt ein Nachweis über seine speziellen Kenntnisse erfolgen. Welche dies im Detail sind, gibt der Paragraf 14i der Fachanwaltsordnung vor. Sie umfassen zum Beispiel die Grundzüge von Steuer- und Finanzrecht, das materielle Gesellschaftsrecht, das materielle Handelsrecht, das internationale Kaufrecht und die Grundlagen des Mitbestimmungs- und Dienstvertragsrechts.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht weist durchaus auch Bezüge zu weiteren Rechtsgebieten auf, wie unter anderem dem Familienrecht, dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht und dem Kartellrecht.

Diese Aufgaben übernimmt ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Ein spezialisierter Anwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht ist grundsätzlich in der Lage, ein überaus breites Spektrum an Tätigkeiten zu übernehmen. Diese weisen natürlich stets einen Bezug zu Unternehmens- und Handelsstrukturen auf. Vorrangig beruht die Arbeit der Fachanwälte demnach auf den Rechten und Pflichten von Kaufmännern und Fragestellungen aus dem Kontext des Unternehmertums. Eine klare Trennung zwischen dem Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht vorzunehmen, zeigt sich als äußerst müßig. Die beiden Rechtsgebiete sind nahezu untrennbar miteinander verbunden.

Zu den typischen Aufgaben eines Fachanwaltes für Handels- und Gesellschaftsrecht besteht etwa eine kompetente Beratung seines Mandanten im Rahmen von Existenz- und Unternehmensgründungen. Daneben steht er beratend bei Umstrukturierungen von Betrieben, Fusionierungen oder geplanten Kapitalerhöhungen zur Seite.

Daneben liegt in dem Aufgabengebiet der Fachanwälte die Erstellung von Verträgen, die sich auf das Handels- und Gesellschaftsrecht beziehen. Zu diesen gehören beispielsweise Herstellungs-, Liefer-, Gesellschafter-, Joint-Venture- und Kooperationsverträge. Der Rat eines Fachanwaltes für Handels- und Gesellschaftsrecht ist darüber hinaus auch zu empfehlen, wenn ein Verkauf oder ein Kauf eines Unternehmens im Raum steht. Er übernimmt ebenfalls die Planung, Organisation und Durchführung von Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungen für seinen Mandanten.

Kommt es zu einer handfesten Unternehmenskrise, sollten Unternehmer ebenfalls nicht auf die fachlich versierte Unterstützung verzichten. Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht helfen bei der Bewältigung der jeweiligen Krise und setzen sich im Zuge dessen auch dafür ein, eventuelle Auseinandersetzungen mit Vertragsparteien zu schlichten – sowohl im Rahmen von gerichtlichen Prozessen als auch von außergerichtlichen Verhandlungen.