Dienstag, 06 April 2021 15:23

Welcher Sichtschutz ist erlaubt?

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Spionspiegelfolie mit Diskretion Spionspiegelfolie mit Diskretion pixabay

Sichtschutzwände und hohe Hecken sorgen im Garten dafür, dass stets eine entspannte Privatsphäre sichergestellt ist. Jedoch gelten in diesem Zusammenhang bestimmte Regelungen, die unbedingt beachtet werden sollten.

 

Eine Alternative zu den gängigen Sichtschutz-Maßnahmen, wie Zäunen, Mauern oder Hecken, stellen praktische Sichtschutzfolien dar, wie zum Beispiel eine Spionspiegelfolie mit Diskretion. Diese sind in einer überaus großen Auswahl erhältlich und können unkompliziert an sämtliche Glasflächen, wie etwa Terrassentüren oder Fenster, angebracht werden.

Was im Rahmen des Nachbarschaftsrecht erlaubt ist, wenn es um einen verlässlichen Sichtschutz geht, erklärt der folgende Beitrag.

Das Nachbarschaftsrecht – Das ist beim Sichtschutz erlaubt

Durch das Nachbarrecht wird geregelt, welche Maßnahmen im Bereich des Sichtschutzes im Garten grundsätzlich erlaubt sind, und welche nicht. Allerdings gestaltet sich das Nachbarrecht zwischen den einzelnen Bundesländern und der Bebauungspläne der Gemeinde oder Städte durchaus unterschiedlich. Im Bereich des Sichtschutzes wird im Übrigen eine Unterscheidung zwischen lebendigen und toten Einfriedungen vorgenommen.

Generell gilt jedoch, dass Zäune und Mauern, deren Höhe nicht mehr als 90 Zentimeter umfasst, ohne Probleme errichtet werden können. Die maximale Höhe für einen Sichtschutz durch Mauern und Hecken beträgt grundsätzlich 1,80 Meter. Auch ein spezieller Abstand zum Grundstück des Nachbarn ist einzuhalten, der mindestens 50 Zentimeter betragen sollte. Das Nachbarrecht regelt ebenfalls den Pflanzabstand von Bäumen und Pflanzen. Der Mindestabstand beträgt so beispielsweise bei großen Laubbäumen sechs Meter.

Werden diese Werte eingehalten, ist eine Benachrichtigung des örtlichen Bauordnungsamtes nicht notwendig. Allerdings ist es in der Regel durchaus ratsam, sämtliche Nachbarn, die von der Errichtung des Sichtschutzes betroffen sind, im Vorfeld in die Pläne einzuweihen.

Wird der Sichtschutz nicht nur für die Erhöhung der Privatsphäre genutzt, sondern ebenfalls, um eine Grenze zum benachbarten Grundstück zu ziehen, ist es nötig, dass der Nachbar dieser Begrenzung explizit zustimmt. Dabei muss sich die Begrenzung stets an der ortsüblichen Einfriedung orientieren, sodass das Gesamtbild des Viertels oder der Straße nicht gestört wird.

Sichtschutz im Garten – So funktioniert es reibungslos

In der Regel wird die Idylle im Garten durch das Pflanzen einer Hecke als Sichtschutz nicht beeinträchtigt. Jedoch muss auch bei dieser der jeweilige Pflanzabstand berücksichtigt und die maximale Höhe von 1,80 Metern eingehalten werden. Darüber hinaus geht mit der Etablierung der Hecke für den Eigentümer die Pflicht einher, diese regelmäßig zu pflegen – auch auf der Grundstücksseite des Nachbarn.

Falls bereits ein Zaun im Garten vorhanden ist, der jedoch keinen ausreichenden Sichtschutz bietet, kann eine zusätzliche Bespannung durch Textilien für einen blickdichten Abschluss sorgen. Geeignet sind darüber hinaus auch Verkleidungen aus Kunststoff, da diese sich durch eine besonders hohe Witterungsbeständigkeit und Langlebigkeit auszeichnen. Jedoch besteht bei dieser Lösung die Gefahr, dass sich schnell das Gefühl des „eingemauert sein“ einstellt.

Eine Hecke ist somit in der Regel die bessere Lösung. Diese zeichnet sich – eine passende Pflanzenauswahl vorausgesetzt – durch eine hohe Pflegeleichtigkeit aus und besteht verlässlich gegen Sonneneinstrahlung. Anders als bei einem Zaun aus Holz muss auch keine Schimmelbildung befürchtet werden.

Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, bereits bestehende Zäune oder Mauern durch eine Bepflanzung wesentlich attraktiver zu gestalten. So überzeugt der Sichtschutz im Garten nicht nur durch seine Funktionalität, sondern auch durch seine Optik auf ganzer Linie.