Was ist überhaupt der TÜV?
Der TÜV steht stellvertretend für die Prüfung des Kraftfahrzeugs oder Motorrads auf Verkehrstüchtigkeit. Das bedeutet, es wird hierbei ein kompletter Check-up auf Sicherheit und Funktionalität durchgeführt. Dazu gehört zum einen die Prüfung der Technik, der Mechanik und die sogenannte Abgasuntersuchung. Erstgenannte Prüfbausteine aus den Bereichen Technik und Mechanik lassen sich als Hauptuntersuchung bezeichnen.
Wichtig ist der TÜV dahingehend, dass nicht alle Mängel und Schäden am PKW oder Motorrad direkt sichtbar sind. Insbesondere für Laien, die im Themengebiet der Automobile wenig Kenntnisse haben, ist es beispielsweise schwierig, poröse Stellen zu erkennen oder aber auch zu wissen, ob die Bremsbeläge noch ausreichend intakt sind, um einen reibungslosen Stopp zu ermöglichen.
Der Name "TÜV" steht daher stellvertretend für die Haupt- und Abgasuntersuchung, weil die dahinter stehende Unternehmung vor vielen Jahren Hauptanbieter war. Mittlerweile gesellen sich auch Unternehmen wie die Dekra dazu, die ebenfalls diese Art der Untersuchung anbieten.
Die TÜV-Pflicht und Plakette
In Deutschland herrscht die Pflicht, alle zwei Jahre eine aktuelle TÜV-Plakette vorlegen zu können. Diese Plakette gibt die Verkehrstüchtigkeit des Kraftfahrzeugs an und befindet sich auf dem Nummernschild. Anhand der dort hinterlegten Informationen kann zudem der Monat und das Jahr des nächsten Termins geprüft werden. Am oberen Rand befindet sich die Zahl, die den Monat der anstehenden Prüfung angibt und im inneren Kreis ist die Jahreszahl hinterlegt. Zudem gibt die Farbe ebenfalls Aufschluss über das Jahr.
Bei Neuwagen besteht eine Pflicht im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen erst nach drei Jahren. Hier folgt im Anschluss aber ebenfalls die Pflicht, alle zwei Jahre eine Auffrischung vorzunehmen. Bei Motorrädern gilt von Beginn an der Turnus der zwei Jahre.
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Wie kann ohne TÜV gefahren werden?
Grundsätzlich gilt: Das Fahren ohne TÜV ist nicht gestattet. Dennoch kann es hin und wieder passieren, dass der TÜV abgelaufen ist und der Prüfungszeitraum schon zurückliegt. Der Versicherungsschutz eines Wagens ist dabei nicht automatisch aufgehoben, jedoch ist anzumerken, dass eine jede Versicherung das Recht hat, bei einem selbstverschuldeten Unfall vom Versicherungsschutz zurückzutreten. Dieser Veto führt dazu, dass kein Cent oder nur ein Teilbeitrag übernommen wird. Dies lässt sich mit einer gültigen TÜV-Plakette umgehen.
Zudem droht dauerhaft ohne gültigen TÜV ein Bußgeld, welches sich nach der Dauer der Überziehung richtet. Bei acht Monaten spricht man sogar über einen verhängten Punkt bei der Behörde in Flensburg. Der TÜV muss nachfolgend trotzdem abgelegt werden. Geschieht dies binnen eines gewissen Zeitraumes nicht, so wird aufgrund der Überziehung ein prozentualer Aufschlag erhoben.
Bei der verspäteten Fahrt zum TÜV, ohne gültige Plakette, kann über die Versicherung ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Dies stellt die nächstgelegene Zulassungsstelle aus. Es dient, und dies ist ebenfalls wichtig, einzig der Fahrt zur TÜV-Stelle. Wird die Untersuchung des Wagens bestanden, so erlischt die Beschränkung. Bekommt der Wagen keinen TÜV, kann das Kennzeichen noch dazu genutzt werden, im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk eine Reparaturwerkstatt aufzusuchen. Hat der Wagen erhebliche Mängel, ist eine Weiterfahrt nahezu ausgeschlossen.