Der Gedanke, der hinter dem besonderen Kündigungsschutz steht, beruht auf dem Prinzip der fairen Arbeitspraktiken, wie sie in verschiedenen Arbeitsgesetzen auf der ganzen Welt festgelegt sind. Auch wenn es in einigen Ländern keine umfassenden Gesetze gibt, die einen solchen Schutz ausdrücklich vorsehen, ist das Konzept als Grundrecht der Arbeitnehmer:innen weithin anerkannt.
Welche Arbeitnehmer unter den besonderen Kündigungsschutz fallen und welche Rechte sie genießen
Zu den Arbeitnehmer:innen, die für einen besonderen Kündigungsschutz in Frage kommen, gehören: Schwangere, körperlich Behinderte, Personen über 65 oder unter 18 Jahren, Mitglieder:innen bestimmter Gewerkschaften, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer:innen mit befristeten Verträgen oder in der Ausbildung, Arbeitnehmer:innen in gefährlichen Berufen und andere.
Diesen Arbeitnehmer:innen werden im Rahmen dieser Rechtsdoktrin verschiedene Rechte zugestanden. So müssen Arbeitgeber:innen beispielsweise nachweisen, dass es für die Kündigung eines Arbeitnehmers einen triftigen Grund gab, wenn sie vor Gericht angefochten wird. Außerdem dürfen Arbeitgeber:innen besonders geschützte Arbeitnehmer:innen nicht entlassen, ohne ihnen eine ordentliche Kündigungsfrist zu setzen oder ohne ihnen einen gültigen Grund für die Entlassung zu geben. Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber:innen besonders geschützte Arbeitnehmer:innen nicht unter Verletzung vorher festgelegter Verfahren oder ohne ihnen eine Anhörung vor einem unabhängigen Schiedsrichter oder einer Schiedsrichterin zu gewähren, entlassen.
Fallstudien und Ressourcen zum Verständnis und Schutz der Rechte im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes
Zum besseren Verständnis des Konzepts des besonderen Kündigungsschutzes ist es wichtig, Fallstudien aus der Praxis aus aller Welt zu untersuchen. In einigen Ländern, wie z. B. Indien, haben Arbeitnehmer:innen, denen während der Schwangerschaft gekündigt wurde, Anspruch auf Wiedereinstellung und volle Lohnnachzahlung, wenn ihre Kündigung von einem zuständigen Gericht als ungerechtfertigt eingestuft wurde. In Deutschland müssen Arbeitgeber:innen behinderten Arbeitnehmer:innen flexiblere Arbeitsregelungen anbieten, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Ressourcen, die Arbeitnehmer:innen zur Verfügung stehen, die Informationen über ihre Rechte im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes suchen. Dazu gehören Handbücher, die von Arbeitsorganisationen veröffentlicht werden, sowie Online-Leitfäden von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. Und schließlich können sich Arbeitnehmer:innen von Rechtsexpert:innen beraten lassen, um sicherzugehen, dass sie nicht ungerechtfertigt entlassen oder von Arbeitgeber:innen ausgenutzt werden.
Wenn Arbeitnehmer:innen das Konzept des besonderen Kündigungsschutzes verstehen und die verfügbaren Ressourcen nutzen, können sie ihre Beschäftigungssituation besser kontrollieren und sicherstellen, dass ihre Rechte geachtet werden. Auf diese Weise können sich die Arbeitnehmer:innen vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen und sich für die Zukunft eine größere Arbeitsplatzsicherheit sichern.