Dienstleister sind somit mit großen Herausforderungen konfrontiert. Sie müssen vor allem eine möglichst hohe Flexibilität beweisen, jedoch dabei auch weiterhin faire Preise bei der Industriereinigung ansetzen. Die wichtigsten Informationen dazu, wie sich die Corona-Pandemie auf die Reinigungs-Branche auswirkt, liefert der folgende Beitrag.
Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie
Anders als in anderen Dienstleistungsbranchen können die Arbeiten, die aufgrund der Pandemie zu einem bestimmten Zeitpunkt bei den Kunden nicht ausgeführt werden können, in der Reinigungs-Branche durchaus nachgeholt werden. Muss ein Büro zum Beispiel für zwei Tage wegen einer hohen Keimbelastung schließen, ist es trotzdem noch möglich, die Dienstleistung einige Tage später zu erbringen. Die Dienstleister müssen in diesem Zusammenhang lediglich Koordinationstalent und Flexibilität beweisen – ein Verlust des Auftrags ist in der Regel allerdings nicht zu befürchten.
Jedoch wird die Branche durch die behördlich angeordneten Maßnahmen aufgrund der Pandemie vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Dadurch, dass viele Einrichtungen bereits über einen sehr langen Zeitraum geschlossen sind, entfallen viele Unterhaltsreinigungen. Derartige Aufträge können auch in Zukunft nicht mehr nachgeholt werden – der Umsatz fällt für einen nicht absehbaren Zeitraum aus.
Das macht das Corona-Virus so besonders
Für Reinigungsunternehmen besteht grundsätzlich die Pflicht, Vorsorge für jegliche planbaren Fälle zu tragen und stets über ausreichende Personalkapazitäten zu verfügen. Szenarien, wie Krankheit, Schwangerschaft oder Urlaub, zählen zu dem generellen unternehmerischen Risiko. Entstehen Personalengpässe allerdings wegen einer mangelnden Planung, müssen die daraus resultierenden Schäden von dem Reinigungsunternehmen getragen werden.
Die Pandemie kann jedoch keinesfalls unter die Kategorie des planbaren Risikos gefasst werden. Der übliche Bereich wird durch mögliche Ausfälle von Personal durch Quarantänemaßnahmen oder Erkrankungen weit überschritten.
Umsatzausfälle – Zahlt die Versicherung?
Dadurch, dass große Einschränkungen für den Einzelhandel und Restaurants gelten sowie Kitas und Schulen geschlossen sind, werden viele Aufträge der Reinigungsunternehmen aktuell nicht mehr benötigt. Im Rahmen einer sogenannten Betriebsschließungsversicherungen haben viele Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen die Chance, eine Absicherung gegen Einnahmeausfälle zu etablieren, wenn eine Schließung durch die Behörden angeordnet wird.
Allerdings ist die Deckung stets mit hohen Kosten verbunden. Seuchen, zu denen auch die Corona-Pandemie gerechnet werden kann, werden dennoch nur von den wenigsten Versicherungen abgedeckt. Versicherungslösungen, die zu den Anforderungen der Unternehmen aus der Reinigungsbranche passen würden, sind auf dem Versicherungsmarkt schlichtweg nicht vorhanden.
Freiwillige Schließung von Betrieben
Wird die Annahme der gebuchten Dienstleistung durch den Auftraggeber verweigert, zum Beispiel, da dieser sein Unternehmen vorsorglich schließt, ohne, dass behördliche Anordnungen der Grund dafür sind, befindet sich dieser grundsätzlich im Annahmeverzug. Aus diesem Grund haben die Reinigungsunternehmen in vielen Fällen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, auch, wenn die eigentliche Leistung nicht erbracht wurde.
Kommt es in diesem Zusammenhang jedoch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, wird die Rechtsschutzversicherung des Unternehmens die Kosten dafür in der Regel nicht übernehmen. Dazu müsste nämlich der Deckungsbaustein des Vertragsrechtschutzes in dem Versicherungsvertrag enthalten sein – dieser ist jedoch nur äußerst selten für Reinigungsunternehmen verfügbar.