Montag, 10 März 2025 13:20

Berlin - Unbefristete Telefonüberwachung für die Polizei beschlossen

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Telefonüberwachung Telefonüberwachung pixabay/Foto illustrativ

Die Polizei in Berlin wird künftig ohne zeitliche Begrenzung Telefone überwachen und Handys orten dürfen. Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses stimmte einem Antrag der Regierungsfraktionen CDU und SPD zu. Die Fraktionen der Grünen und Linken sprachen sich dagegen aus. Die Entscheidung fiel nach einer hitzigen Debatte.

Inhaltsverzeichnis:

CDU und SPD setzen auf unbefristete Regelung

Bereits 2021 hatte die damalige rot-grün-rote Regierung der Polizei erlaubt, mit richterlicher Zustimmung Telefonüberwachungen und Handyortungen durchzuführen. Diese Maßnahmen galten für sogenannte Gefährder und Terrorverdächtige. Die Befugnisse waren zunächst auf vier Jahre befristet und sollten wissenschaftlich überprüft werden. Nun hat die schwarz-rote Koalition beschlossen, diese Befristung ohne vorherige Evaluation aufzuheben.

Laut Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sei eine Überprüfung der Maßnahmen nicht mehr notwendig. "Berlin kann sich keine Befugnislücken leisten", argumentierte sie im Innenausschuss. Sie verwies darauf, dass ähnliche Maßnahmen in anderen Bundesländern bereits fest etabliert seien. Zudem solle das Berliner Polizeigesetz ohnehin bald geändert werden, um die Polizeibefugnisse an die aktuelle Bedrohungslage anzupassen.

Kritik von Grünen, Linken und Datenschützern

Die Opposition kritisiert die Entscheidung scharf. Der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader warnte vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte. Er forderte eine sorgfältige Abwägung solcher Maßnahmen durch den Gesetzgeber. Auch die Grünen hatten eine Evaluierung gefordert. Sie schlugen vor, die Befugnisse lediglich um ein Jahr zu verlängern und erst danach eine endgültige Entscheidung zu treffen. Dieser Vorschlag wurde jedoch von CDU und SPD abgelehnt.

Zusätzliche Bedenken äußerte die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. Sie kritisierte, dass eine Evaluation nicht nur zur Kontrolle der Maßnahmen, sondern auch zu deren Legitimation diene. In einem Schreiben an den Innenausschuss betonte sie die Notwendigkeit einer empirischen Untersuchung, um die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu bewerten.

Abgeordnetenhaus entscheidet Ende März

Die endgültige Entscheidung über die Entfristung soll am 27. März im Abgeordnetenhaus fallen. CDU und SPD verfügen über die Mehrheit, sodass eine Zustimmung als wahrscheinlich gilt. Gegner der Entscheidung fordern weiterhin eine kritische Prüfung der Maßnahmen. Datenschützer warnen vor möglichen Grundrechtseingriffen, während die Regierungsparteien die Notwendigkeit der Maßnahmen betonen.

Quelle: rbb24.de, www.welt.sn2world.com

 

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