Inhaltsverzeichnis:
- Kritik an der Staatsanwaltschaft durch Abgeordnete
- Verdacht auf Neonazi-Sympathie in der Staatsanwaltschaft
- Fokus der Ermittlungen und neue Erkenntnisse
- Ausblick auf den Abschlussbericht
Kritik an der Staatsanwaltschaft durch Abgeordnete
Die Befragung von Zeugen und Betroffenen offenbarte zahlreiche Missstände. Eine zentrale Kritik betraf die mangelhafte Einstufung der Anschläge als Serie durch die Berliner Staatsanwaltschaft. Nach Angaben von Zeugen der Kriminalpolizei wurden Anfragen der Polizei, etwa für Observierungen, oft zu langsam bearbeitet. Diese Verzögerungen könnten dazu beigetragen haben, die Täter nicht früher zu identifizieren.
Jörg Raupach, seit 2017 leitender Oberstaatsanwalt in Berlin, wies die Vorwürfe zurück. Er betonte, dass es keine grundsätzliche Kritik an seiner Behörde gegeben habe und die Verteilung der Fälle auf verschiedene Dezernenten keinen Einfluss auf den Ermittlungserfolg gehabt hätte. Trotzdem entschied er später selbst, die Ermittlungen zu bündeln, was den weiteren Verlauf positiv beeinflusste.
Verdacht auf Neonazi-Sympathie in der Staatsanwaltschaft
Ein besonders heikler Punkt war der Verdacht auf Neonazi-Sympathien innerhalb der Staatsanwaltschaft. Durch abgehörte Chats wurde bekannt, dass ein leitender Mitarbeiter der Abteilung für Staatsschutzdelikte möglicherweise Verbindungen zur rechtsextremen Szene hatte. Dieser Verdacht wurde jedoch nicht an die Behördenleitung weitergegeben und kam nur zufällig ans Licht. Obwohl keine Beweise für diese Anschuldigungen gefunden wurden, wurde der betreffende Mitarbeiter versetzt.
Diese Enthüllung führte zu scharfer Kritik seitens der Opposition. Abgeordnete der Linken und Grünen warfen der Staatsanwaltschaft vor, nicht ausreichend ehrgeizig bei der Verfolgung rechtsextremer Straftaten zu agieren. Niklas Schrader (Linke) bezeichnete das Vorgehen der Behörde als „zu wenig engagiert“, während André Schulze (Grüne) der Staatsanwaltschaft vorwarf, sich zu sehr auf die Arbeit der Polizei verlassen zu haben.
Fokus der Ermittlungen und neue Erkenntnisse
Die Staatsanwältin Sabine Eppert sorgte mit ihren Aussagen für weitere Diskussionen. Sie erklärte, dass für sie während der Ermittlungen die Hintergründe der Anschläge zunächst keine Rolle gespielt hätten. Sie habe sich ausschließlich auf die einzelnen Straftatbestände konzentriert, ohne Verbindungen zu einem rechtsextremen Netzwerk zu prüfen. Dies wurde von Abgeordneten kritisiert, die ein systematischeres Vorgehen fordern.
Seit 2020 führt die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen zur Anschlagsserie, die mindestens 72 Straftaten umfasst, darunter 27 Brandanschläge. Im Dezember 2024 verurteilte das Berliner Landgericht zwei Neonazis zu mehrjährigen Haftstrafen, jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Ausblick auf den Abschlussbericht
Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft markiert den letzten großen Themenkomplex des Ausschusses. Ab Sommer 2025 soll mit der Erstellung des Abschlussberichts begonnen werden. Dieser wird dem Parlament 2026 vorgelegt und dürfte weitere Empfehlungen für die zukünftige Zusammenarbeit von Polizei und Justiz enthalten. Ziel ist es, ähnliche Versäumnisse in der Zukunft zu vermeiden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden wiederherzustellen.
Quelle: www.welt.sn2world.com, rbb24.de